Der Gerichtsvollzieher kommt: was du an der Tür sagen kannst
Ein Brief kündigt einen Termin an, oder es klingelt einfach. Der Puls geht hoch. Ein Gerichtsvollzieher ist kein Gegner, sondern jemand mit einem Auftrag — und mit ihm kann man reden.
Diese Seite trainiert das Gespräch. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob eine Forderung stimmt und was du zahlen solltest, prüft eine Schuldnerberatung. Vorschau: noch nicht von Schuldnerberater:innen durchgesehen.
Die Gerichtsvollzieherin hat eine Akte und einen Auftrag. Sie erklärt, was als Nächstes passiert; ob die Schuld gerecht ist, entscheidet sie nicht und diskutiert sie nicht. Wer an der Tür schreit oder sich versteckt, verliert die Gelegenheit, selbst etwas zu sagen.
Was sie im Einzelfall darf und was du tun musst, steht nicht auf dieser Seite — das klärt die Schuldnerberatung mit dir, am besten schon nach dem ersten Brief. Hier geht es darum, was du sagen kannst, damit das Gespräch ruhig bleibt und du nichts zusagst, was du nicht halten kannst.
Was du sagen kannst
- „Guten Tag. Um welchen Auftrag geht es, und wer ist der Gläubiger?“
- „Nennen Sie mir bitte das Aktenzeichen und lassen Sie mir die Unterlagen da, oder schicken Sie sie mir.“
- „Ich bin bei der Schuldnerberatung [oder: Ich melde mich jetzt bei der Schuldnerberatung]. Wie erreiche ich Sie?“
- „Ich kann ab dem Ersten [Betrag] im Monat zahlen. Mehr kann ich nicht verlässlich zusagen.“
- „Was passiert als Nächstes, und bis wann muss ich mich melden?“
Was du besser nicht sagst
- Laut werden oder die Gerichtsvollzieherin beschimpfen. Sie hat den Auftrag nicht erfunden, und Wut macht es nur schwerer.
- Eine Zahlung zusagen, die du nicht hast, nur damit sie geht.
- So tun, als wärst du nicht da, und den nächsten Brief wieder ungeöffnet lassen. Ein angekündigter Termin geht nicht weg.
Schriftlich
Lass dir alles geben oder schicken, was den Auftrag betrifft, und schreib nach dem Termin auf, was gesagt und vereinbart wurde. Bring alle Unterlagen in die Schuldnerberatung mit.
Wenn das Gegenüber sagt …
- Gegenüber Wir können das heute erledigen, wenn Sie den Betrag bezahlen.
- Du Den Betrag habe ich nicht. Ich kann ab dem Ersten [Betrag] im Monat zahlen. Bitte sagen Sie mir, wie wir das festhalten.
- Gegenüber Darüber diskutiere ich nicht, das hat das Gericht entschieden.
- Du Verstanden, darüber will ich auch nicht mit Ihnen streiten. Ich brauche nur die Unterlagen, damit ich es prüfen lassen kann.
- Gegenüber Ich komme sonst wieder.
- Du Das verstehe ich. Bis dahin melde ich mich bei Ihnen — sagen Sie mir bitte, wie ich Sie erreiche.
Kostenlose Hilfe
Die Schuldnerberatung kennt die Verfahren und weiß, was in deinem Fall geschützt ist — kostenlos und vertraulich, zu finden über meine-schulden.de. Wenn eine Pfändung beim Konto ankommt: Jede Bank muss ein Girokonto auf Wunsch als P-Konto führen.
Das Gespräch üben
Im Übungsraum unter „Anders anfangen“ das Gegenüber „Gerichtsvollzieher:in an der Tür“ wählen und eine Lage, zum Beispiel „Ratenzahlung / Stundung erbitten“ oder „Pfändung (Lohn oder Konto)“. Die Gerichtsvollzieherin bleibt sachlich und erklärt, was als Nächstes passiert.